Winterreifen

Wann sollten Winterreifen gewechselt werden?

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Wann Winterreifen wechseln?

 

Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis.

 

Sind Winterreifen im Winter Pflicht? Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf.

 
 

Woran erkennt man Winterreifen?

 

Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Zusätzlich gelten bis zum 30. September 2024 Reifen mit M+S Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.

Wie alt und wieviel Profiltiefe sollten Winterreifen haben bzw. sein.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Der Fürther Reifendienst empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter. Ebenso einen Austausch nach spätestens sechs Jahren, weil dann die Gummimischung so hart geworden ist, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.

 
 

Was ist wenn man mit Sommerreifen einen einen Unfall hast oder den Verkehr behindert? 

 

Dann können bei einem Unfall wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil Sie sich, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen.

 
 

Welches Bußgeld drohen ohne Winterreifen im Winter?

 

Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

 
 

Was gilt bei einer Reifenpanne?

 

Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden; bei nächster Gelegenheit muss aber ein Winterreifen montiert werden.

 

Vorsicht ist geboten wenn sie ins Ausland fahren da könne zb. Strafen bis zu 5000Euro enstehen.

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